FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Was kostet mich die Nutzung von TOOLCHUM?

Die Erstellung eines allchum-Kontos ist unverbindlich und kostenfrei. Auch die Nutzung von TOOLCHUM ist zunächst kostenfrei. Es gibt keine "Abonnements" oder "Mitgliedsgebühren". Somit sind auch das Einstellen von Werkzeugen und Maschinen, die Suche und die Verhandlung kostenfrei. Eine Gebühr wird erst mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen fällig. Mit dieser Gebühr sind dann alle Leistungen von TOOLCHUM abgegolten.

Zuletzt aktualisiert am 17.02.20 von Redaktion.

Was ist das allchum-Konto?

Um TOOLCHUM nutzen zu können, müssen Sie zunächst ein allchum-Konto erstellen und sich damit bei der allchum GmbH registrieren. TOOLCHUM und die anderen allchum-Plattformen sind exklusiv für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige und dürfen nicht von Privatpersonen (Konsumenten) genutzt werden. Bei der Erstellung des allchum-Kontos fragen wir einige Daten über Sie (z.B. Name, Funktion) und Ihr Unternehmen (z.B. Gewerbegruppe, Gründungsjahr, Gewerbeschein-Nummer) ab. Damit stellen wir sicher, dass auf TOOLCHUM exklusiv Unternehmen mit Unternehmen in Kontakt treten. Sie können Ihre Daten später natürlich jederzeit ändern. Die Erstellung eines allchum-Kontos ist kostenfrei und unverbindlich.

Zuletzt aktualisiert am 17.02.20 von Redaktion.

Warum erfahre ich nicht, wer mein Verhandlungspartner ist?

Uns geht es darum, faire Verhandlungen zu ermöglichen. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass die besten Unternehmen auch die größten Chancen auf TOOLCHUM erhalten, unabhängig vom Namen. Daher geben wir beiden Parteien alle wesentlichen Informationen zu ihrem Verhandlungspartner preis: Tätigkeit, ungefährer Standort, Gründungsjahr, Unternehmensgröße und natürlich die Bewertungen aus vorherigen Projekten.

Wenn Sie nach Bekanntmachung des Namens aus wichtigen Gründen nicht mit Ihrem Verhandlungspartner einverstanden sind, können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Zuletzt aktualisiert am 17.02.20 von Redaktion.

Warum bewerten sich die Vertragsparteien nach Projektende gegenseitig?

Mit jedem abgeschlossenen Projekt geben Sie eine "Visitenkarte" für zukünftige Projekte ab. Uns ist wichtig, dass Top-Leistungen auch entsprechend gewürdigt wird. Zudem sind gute Bewertungen durchaus auch ein Entscheidungskriterium für die Auswahl bei zukünftigen Projekten.

Uns ist es aber auch wichtig, dass beide Parteien in einem Projekt bewertet werden, der Auftragnehmer, der die Leistung erbringt und der Auftraggeber, dessen professionelles Verhalten maßgeblich die zügige Projektabwicklung beeinflusst. Dabei geht es um die Bewertung der beteiligten Unternehmen, nicht von Einzelpersonen.

Die zu bewertenden Kriterien sind Qualität, Preis, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit. Sie können gerne Kommentare abgeben. Hieraus errechnet TOOLCHUM den übergeordneten Unternehmenswert.

Zudem bestimmt TOOLCHUM einen Verhandlungswert, der die Zuverlässigkeit und Ernsthaftigkeit bei Verhandlungen widerspiegelt (insbesondere Verhandlungsabbrüche). 

Zuletzt aktualisiert am 17.02.20 von Redaktion.

Was passiert, wenn ich mit der Leistung nicht zufrieden bin?

TOOLCHUM legt großen Wert auf die professionelle Leistungserbringung bei uns selbst und bei unseren Nutzern.

Wenn Sie mit dem Verlauf einer Verhandlung nicht zufrieden sind, dann können Sie diese jederzeit ohne etwaige Kosten oder Schadensersatzansprüchen abbrechen.

Lediglich nachdem die alle Vertragskonditionen von beiden Seiten akzeptiert wurden, wird die Vermittlungsgebühr fällig. Damit haben Sie eine Verpflichtung abgegeben und die Gegenseite hält ggf. Kapazitäten zur Leistungserbringung vor. Somit könnten ggf. Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Sie zwar die Konditionen akzeptieren, aber der Vertrag dann doch nicht zustande kommt.

Für die im Projekt erbrachte Leistung sind die beiden Parteien gegenseitig haftungspflichtig. TOOLCHUM ist im Projekt kein Vertragspartner und kann hier naturgemäß keine Verantwortung übernehmen.

Zuletzt aktualisiert am 17.02.20 von Redaktion.

Ist meine Maschine oder mein Werkzeug während der Verleihe versichert?

"Standardmäßig" ist bei TOOLCHUM und den genutzten Vertragsentwürfen keine Versicherung für eine verliehene Maschine oder ein Werkzeug vorgesehen. Es obliegt daher dem Vermieter, für eine ausreichende Versicherung seiner zu vermietenden Maschinen und Werkzeuge zu sorgen. Möglicherweise ist die Vermietung Ihrer Maschine oder Ihres Werkzeuges aber bereits in Ihrer bestehendern Maschinen- und Kaskoversicherung abgedeckt. Sie können dies problemlos überprüfen lassen, zum Beispiel bei Allianz Kundler.

Zuletzt aktualisiert am 18.02.20 von Redaktion.

Was passiert mit meiner Kaution während der Vermietung?

Die Kaution wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter direkt während der Verhandlungen vereinbart. Diese ist bei Übergabe der Maschine oder des Werkzeugs direkt an den Vermieter zu entrichten. Die Zahlungsmethode (bar, per Scheck oder anders) bestimmt der Vermieter.

Zuletzt aktualisiert am 18.02.20 von Redaktion.

Bietet TOOLCHUM eine rechtliche Beratung an?

TOOLCHUM und damit die allchum GmbH bietet einzig die Vermittlungsleistung an. allchum ist keine Anwaltskanzlei und kann daher auch keine rechtliche Beratung geben. Unser Internetauftritt bietet immer nur allgemeine und unverbindliche Erläuterungen. Die individuelle Situation Ihres Unternehmens wird dabei nicht betrachtet. Wenn Sie konkret eine Maschinen- oder Werkzeugvermietung planen, dann wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt. Auch die im Rahmen unserer Dienstleistung zur Verfügung gestellten Entwürfe für Verträge sind unverbindlich und im Zweifelsfall von Ihrem Rechtsanwalt zu prüfen. Im übrigen schließt die allchum GmbH jegliche Haftung aus.

Zuletzt aktualisiert am 17.02.20 von Redaktion.