So versichern Sie Ihr Werkzeug

Logik der Arbeitnehmerüberlassung
Logik der Arbeitnehmerüberlassung

Zur Absicherung ihrer Maschinen und Werkzeuge bieten sich grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

Entweder Sie verlangen im Rahmen der Miete eine Kaution vom Mieter, die im Schadensfall eingezogen wird oder Sie haben eine Maschinenkaskoversicherung abgeschlossen.

Die Maschinenkaskoversicherung, ist vergleichbar mit einer Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge. Alle Maschinen eines Betriebs inklusive Reserveteile und Zusatzgeräte, die vertraglich fixiert sind, fallen unter den Versicherungsschutz. In Erweiterung der Kaskodeckung sind innere Betriebsschäden in der Maschinenbruchversicherung mitversichert.

Schäden, die durch menschliches Versagen verursacht wurden, sind ebenso versichert wie Schäden, die durch Herstellerfehler entstanden sind oder durch Versagen von Sicherheitseinrichtungen, Kurzschluss, Unfall, Eisgang, Sturm, Frost oder sonstige Naturgewalten.

Im Rahmen ihrer Maschinenkaskoversicherung müssen Sie jedoch vorab prüfen, ob ihre Versicherung auch bei der Überlassung an Dritte (Vermietung) im Schadensfall greift.

 

WICHTIGER HINWEIS: TOOLCHUM kann im Rahmen seines Internetauftritts nur allgemeine und unverbindliche Erläuterungen zur Versicherung von Maschinen und Werkzeugen bieten. Die individuelle Situation Ihres Unternehmens und ihrer Maschinen und Werkzeuge kann nur von einem Versicherungsgeber richtig beurteilt werden. Wenn Sie konkret Fragen zu ihrer Versicherung haben, dann empfehlen wir Ihnen Kontakt zur Allianz Generalvertretung Michael Kundler e.K. www.kundler-allianz.de aufzunehmen.